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03.02.2020, 10:34 Uhr
Bundestag zu Arzneimittelrückständen in Trinkwasser
Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) seinen Bericht über Arzneimittelrückstände in Trinkwasser und Gewässern (19/16430) vorgelegt. Hintergrund ist der seit Jahren zunehmende Verbrauch von Arzneimitteln. Ausgeschieden gelangen diese, stark verdünnt, wieder in Grundwasser und Gewässer. Dort bauen sich manche der Stoffe nur langsam ab, „können in der Umwelt akkumulieren" und über den Nahrungskreislauf oder das Trinkwasser wieder in den Körper gelangen, heißt es in dem Bericht.

Berlin - Es gebe „noch große Wissenslücken über Vorkommen und Wirkungen von Arzneimittelrückständen in der Umwelt", heißt es im Vorwort. Ein flächendeckendes Monitoring der Mikroverunreinigungen im Wasser und deren Wirkungen fehle. Beim Genuss von Trinkwasser sei derzeit nichts zu befürchten, aber aus Laborversuchen und ersten Felduntersuchungen gebe es „interpretationsbedürftige Hinweise, dass Gewässerökosysteme durch Arzneimittelrückstände in Kombination mit anderen Mikroverunreinigungen beeinträchtigt werden" können. Der Bericht sei eine Bestandsaufnahme zu Mengen, Konzentrationen und Trends von Arzneimittelreststoffen im Wasser sowie zu vorhandenen Hinweisen, Indizien und Evidenzen für negative Wirkungen. Auch beinhalte er Kapitel zu den Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt sowie zum Vorsorgeprinzip und gesellschaftlichen Zielkonflikten zwischen Gesundheit, Tierwohl und Umweltschutz. Abschließend behandelt werden die Themen Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Risiken durch Arzneimittelrückstände ohne das bestehende Niveau des Gesundheitsschutzes abzusenken.

Zentrale Erkenntnisse seien, dass insgesamt deutlich mehr Human- als Tierarzneimittel verbraucht werden. Jedoch sei in Bezug auf Tierarzneimittel die Datenlage unzureichend, heißt es im Bericht. In Böden, Oberflächengewässern und insbesondere in Kläranlagenabflüssen seien Arzneimittelrückstände in Konzentrationen von bis zu 10 µg/l, in Einzelfällen aber auch deutlich darüber gefunden worden. In einem Kläranlagenzulauf sei der Spitzenwert von 492 µg/l für das Schmerzmittel Paracetamol gemessen worden. In den Oberflächengewässern, in die Kläranlagen einleiten, finde sich meist eine um mindestens die Hälfte verringerte Konzentrationen. In einigen Regionen, wie dem hessischen Ried und in Teilen Berlins bestehe Handlungsbedarf, weil Grenzwerte überschritten wurden.

In Bezug auf die Auswirkungen gebe es „aktuell keine Hinweise für eine akute oder chronische Gesundheitsgefährdung" von Menschen durch Arzneistoffe im Trinkwasser. Tendenziell könnten Mikroverunreinigungen durch Arzneimittelrückstände zunehmen, sodass eine besondere Wachsamkeit bei Risikogruppen wie ungeborenem Leben, Kleinkindern, Heranwachsenden sowie älteren Menschen geboten sei. In Oberflächengewässern fänden sich deutlich höhere Konzentrationen von Arzneimittelrückständen als im Trinkwasser. 33 Prozent der Humanarzneistoffe und 45 Prozent der Tierarzneimittel besäßen eine hohe Ökotoxizität. Mögliche Schäden seien beispielsweise Beeinträchtigungen des Stoffwechsels, der Fortpflanzungsfähigkeit und des Wachstums, aber auch Verhaltensänderungen und im Extremfall der Tod von Organismen. Dadurch, dass die Gefährdungsabschätzung für tierische Organismen und Lebensgemeinschaften mit computergestützten Modellen geschehe, seien diese jedoch "mit Unsicherheiten behaftet", heißt es in dem Bericht weiter.

Quelle: www.bundestag.de/hib Stand 28.01.2020

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