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03.02.2020, 10:36 Uhr | Senioren-Union der CDU Deutschlands
Senioren zahlen weniger Sozialbeiträge auf ihre Betriebsrente
Die Senioren-Union begrüßt die schnelle Entlastung von Millionen Betriebsrentnern von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit Januar 2020 gilt ein Freibetrag von monatlich 159 Euro für die Krankenkassenbeiträge. Erst ab dieser Höhe werden dann überhaupt Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Bisher sind nur Empfänger von Betriebsrenten befreit, wenn die Betriebsrente insgesamt maximal 159 Euro beträgt. Seit Januar gilt der Freibetrag von 159 Euro auch für höhere Betriebsrenten. Erst danach müssen 14,6 Prozent Krankenkassenbeiträge (Arbeitgeber- plus Arbeitnehmeranteil) sowie 3,05 Prozent Pflegeversicherung sowie der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse gezahlt werden. Bezieher von Betriebsrenten ab einer Höhe von 159 Euro erhalten damit eine Entlastung von 300 Euro pro Jahr.


Berlin -  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) konnte sich in seinem Gesetzesvorstoß allerdings nicht mit der Absicht durchsetzen, die 2004 eingeführte Doppelverbeitragung der Betriebsrente sowie von Direktversicherungen abzuschaffen. In diesem Fall hätten Betriebsrentner nur den Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse tragen müssen. Das hätte zu Einnahmeverlusten der Krankenkassen von rund drei Milliarden Euro jährlich geführt. Die Senioren-Union und der letzte CDU-Bundesparteitag hatten eine entsprechende weitergehende Beitragssenkung befürwortet.

Die Betriebsrente gewinnt aus Sicht der Bundesregierung als zweite tragende Säule einer sozialstaatlichen Alterssicherung neben der Rente wachsende Bedeutung. Bislang sind die Anwartschaften allerdings ungleich verteilt: Großbetriebe verfügen häufiger als kleine Unternehmen über eine Betriebsrente - in Firmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sorgen nur 44 Prozent der Arbeitnehmer in dieser Form fürs Alter vor. Auch Frauen verfügen häufig über geringere Leistungen. In Ostdeutschland ist die Betriebsrente weitgehend unbekannt. Immer häufiger werden arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten zudem über Entgeltumwandlungen nur noch von Arbeitnehmern finanziert.
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