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Neuigkeiten
03.02.2020, 10:32 Uhr
Organspenden: Mehrheit im Bundestag für die Entscheidungslösung
Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Entscheidungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen. Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Entscheidungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen.
Berlin -  Den konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zu einem Antrag der AfD (19/11124) einen Beschluss zu fassen (19/16214). Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Bundesweites Online-Register geplant Damit wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollten. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.

Bei der unterlegenen Widerspruchsregelung sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten.

Die beiden Gesetzentwürfe wurden jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt. Die Abgeordneten forderten, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Über den Antrag wurde nach dem Mehrheitsvotum zugunsten der Entscheidungsregelung nicht mehr abgestimmt.

Organentnahme ohne Zustimmung nicht zulässig in Deutschland gilt bereits seit 2012 die Entscheidungslösung, die nunmehr auch Grundlage der Reform sein soll. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. In manchen anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt die Widerspruchslösung.

Effektivere Organspendenpraxis als Ziel Der Bundestag hat Anfang 2019 bereits eine Strukturreform bei der Organspende beschlossen. Die Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Die Kliniken bekommen außerdem mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und erhalten einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur besonders in Anspruch genommen wird.

Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch einschlägig qualifizierte Fachärzte. Eine Rufbereitschaft sorgt dafür, dass jederzeit Fachmediziner zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) zur Verfügung stehen, der sogenannte Hirntod ist Voraussetzung für jede postmortale Organspende.

In der abschließenden Beratung meldeten sich zahlreiche Abgeordnete zur Wort und warben für ihre Position, einige schilderten persönliche Erlebnisse. Insgesamt durften 24 Redner jeweils fünf Minuten lang ihre Ansicht darlegen, andere Abgeordnete konnten ihre Reden zu Protokoll geben.

„Kultur der Organspende“

Als letzter Redner warb auch Minister Jens Spahn (CDU/CSU) für die doppelte Widerspruchsregelung und hob heraus, dass ungeachtet der Entscheidung des Parlaments eine intensive gesellschaftliche Debatte über Organspenden in Gang gekommen sei. Dies zeige den Betroffenen, dass sie nicht vergessen würden und ihr Leid gesehen werde. Spahn räumte ein, das von ihm vertretene Konzept sei kein Allheilmittel, keine Wunderwaffe und werde nicht alle Problem lösen. Auch das in beiden Konzepten vorgesehen Online-Register werde nicht alle Problem lösen. Nötig sei eine Kombination mehrerer Initiativen.

Die Widerspruchslösung befördere eine Kultur der Organspende. Dabei gehe es auch um die Selbstbestimmung und Freiheit der schwer kranken Patienten. Spahn erinnerte daran, dass er selbst früher Anhänger der Entscheidungslösung gewesen sei, aber gesehen habe, dass sich damit die dramatische Lage nicht ändere.

Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw03-de-transplantationsgesetz-674682