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Neuigkeiten
30.03.2020, 19:43 Uhr | Senioren-Union der CDU Deutschlands
Info für Bezieher von Betriebsrenten
Immer wieder werden Fragen gestellt zum Problem der Entlastung der Betriebsrenter nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 21.12.2019. Nur 10 Tage später trat das Gesetz zur Entlastung der Betriebsrenter in Kraft. Dennoch werden vielfach Beiträge nach dem alten Muster von den Krankenkassen eigezogen, was viele Betriebsrentenempfänger irritiert. 
Berlin - Dazu nun folgende Informationen: 

Zurzeit arbeiten Krankenkassen und Zahlstellen daran, diese neue Regelung in ihre Computerprogramme zur Beitragsberechnung zu integrieren. Die Umsetzung wird nach Auskunft der Krankenkassen und Zahlstellen jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass die Entlastung die Versicherten erst mit einer gewissen Verzögerung erreichen wird. 

Die Regelung ein Jahr später, also erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten zu lassen, hätte Krankenkassen und Zahlstellen zwar genügend Zeit zur Umsetzung gegeben, gleichzeitig aber bedeutet, dass die Versicherten erst zwölf Monate später von der Beitragsentlastung profitiert hätten. 

Bereits im Gesetzgebungsverfahren wurde daher ein Änderungsantrag zur Klarstellung im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der zügigen Umsetzung der Regelung eingebracht. Die gesonderte Meldung des abzuziehenden Freibetrags von der Krankenkasse an die Zahlstelle wird durch die Änderung auf die notwendigen Konstellationen begrenzt, in denen die Zahlstelle weitere Informationen der Krankenkasse zur Beitragsberechnung benötigt.
Dies ist nur in den Fällen eines Mehrfachbezuges von Versorgungsbezügen notwendig und betrifft ca. ein Drittel. In den übrigen Fällen kann die Zahlstelle den Freibetrag im Rahmen der Beitragsberechnung selbstständig und zeitnah anwenden. Somit ist davon auszugehen, dass zumindest bei Bezug nur einer Betriebsrente die Umsetzung zeitnah erfolgen kann. 

Die ab Januar 2020 zu viel gezahlten Beiträge werden den Versicherten erstattet oder mit den Beitragszahlungen zukünftiger Monate verrechnet. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich.