Wir stärken die Rente
Höhere Rente bei Erwerbsunfähigkeit. Wenn man krank ist und nicht mehr arbeiten kann, wird bei der Rentenberechnung bisher so getan, als hätte man bis zum 62. Lebensjahr mit dem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Bis zum Jahr 2024 wird die Grenze jetzt stufenweise auf 65 Jahre angehoben.
Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland. Die Angleichung wird ab 2018
in sieben Schritten erfolgen. Zum 1. Juli 2024 wird in Deutschland ein einheitlicher Renten- wert gelten.
Stärkung von Betriebsrenten. Geringverdiener beziehen oft keine Betriebsrente. Um das zu ändern, werden die Betriebsrentenbeiträge des Arbeitgebers für Geringverdiener künftig mit direkten Steuerzuschüssen gefördert. Bei Einkommen bis zu 2200 Euro brutto monatlich wird ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst.
Bessere Sicherung im Alter. Erspartes in Betriebsrenten oder Riesterrenten wurde bislang auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Für Geringverdiener war Sparen für das Alter damit unattraktiv. Künftig haben Rentner hier einen Freibetrag von rd. 200 Euro pro Monat. Die Grundzulage bei der Riesterrente heben wir darüber hinaus um rund 20 Euro auf 175 Euro an.
Für die CDU ist klar: Die Rente muss verlässlich sein. Schon mit dem Rentenpaket 2014 haben wir die Rente gestärkt und die Leistungen verbessert. Unsere Politik zahlt sich aus – durch deutlich steigende Renten und stabile Beiträge.