Die Bundesregierung will mit einem Sofortprogramm den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453), das dem Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht dazu zahlreiche Initiativen vor.
So sollen in der stationären Altenpflege 13.000 neue Stellen geschaffen und finanziert werden. Je nach Größe erhalten die Pflegeeinrichtungen zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich. Zudem wird ab 2020 erstmals in Kliniken ein Pflegepersonalquotient ermittelt, der das Verhältnis der Pflegekräfte zum Pflegeaufwand beschreibt. Damit soll eine Mindestpersonalausstattung in der Pflege erreicht werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet einige Regelungen, um die Attraktivität des Pflegeberufes unmittelbar zu verbessern. So sollen die Krankenkassen jährlich zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro in die Gesundheitsförderung von Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen investieren. Die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf soll ausgebaut werden. Überdies soll eine Digitalisierungsoffensive dazu beitragen, Pflegekräfte zu entlasten.
Über das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (19/4453) debattiert der Bundestag am Freitag, 9. November 2018, abschließend in einer 55-minütigen zweiten und dritten Lesung. Der Gesetzentwurf, der im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, soll zu Jahresbeginn 2019 in Kraft treten.
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