Medizinische Dienste werden unabhängiger

Mit dem Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz), das der Deutsche Bundestag am 7. November 2019 verabschiedete, wurde ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrags verwirklicht. So werden die Medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig. Mit dem gesetzt verbunden, sind einheitliche Regelungen für alle Medizinischen Dienste der Bundesländer. 
Zu dem MDK-Reformgesetz erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag: „Die Belange der Versicherten werden durch die neue Ombudsperson vertreten, an die sich bei jedem Medizinischen Dienst Versicherte und Beschäftigte der Krankenkassen vertraulich wenden können. Für die Versicherten wird es leichter, die Entscheidungs- und Prüfungsabläufe nachvollziehen zu können.“