Senioren Union informiert

Bundesgesundheitsminister Gröhe stellt das neue Pflegestärkungsgestz vor

2017 wird ein gutes Jahr für die Pflege: seit dem 1. Januar 2017 sind der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die neue Begutachtung in Kraft.

Von nun an stehen die Förderung und der Erhalt der Selbstständigkeit der Menschen im Mittelpunkt. Dadurch erhalten gerade an Demenz erkrankte Menschen endlich einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen ist die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor mehr als 20 Jahren gelungen. Davon profitieren die fast 2,9 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, deren Zahl bis 2030 Schätzungen zufolge auf 3,5 Millionen anwächst.

Wir haben die Pflege gestärkt – für Pflegebedürftige, für pflegende Angehörige und Pflegekräfte. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Änderungen und Leistungsausweitungen.

Nutzen Sie auch die anderen Angebote des Ministeriums, um sich über die seit dem Jahreswechsel geltenden Veränderungen zu informieren!

Ihr,
Hermann Gröhe

Bundesgesundheitsminister