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03.12.2022, 15:55 Uhr
Grünes Licht für Bürgergeld in Bundestag und Bundesrat
CDU/CSU-Fraktion setzt Verbesserungen durch
Der Bundestag hat grünes Licht für das geplante Bürgergeld gegeben. Die Abgeordneten stimmten am 25.11.2022 mehrheitlich für einen Kompromiss zu dem Nachfolger von Hartz IV, der auf Druck der Union zustande gekommen war. Dafür stimmten 557 Abgeordnete, dagegen 98. Zwei enthielten sich. Am gleichen Tag stimmte auch der Bundesrat für die Reform. Damit kann das Bürgergeld mit deutlich höheren Leistungssätzen zum 1. Januar 2023 fließen.
Bei den Gesprächen zwischen Union und Bundesregierung konnte – neben anderen – in einem sehr wesentlichen Punkt eine Einigung erzielt werden, nämlich bei den Mitwirkungspflichten der Leistungsempfänger. So gilt in Zukunft eben keine „Vertrauenszeit“, in der es praktisch keinerlei Pflichten zur Beteiligung an Weiterbildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt gibt. Das aber war neben einer deutlichen Anhebung des Schonvermögens und der Karenzzeit, bis zu der das eigene Vermögen für die Lebensführung nicht in Anspruch genommen werden muss, der Kern des „Bürgergeld“-Gesetzes. Es gelten auch in Zukunft vom ersten Tag des Leistungsbezugs an Mitwirkungspflichten, bei deren Verweigerung bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden können.

„Wir setzen auf das Prinzip des Förderns und Forderns“ sagt der Vorsitzende der Senioren-Union der CDU im Kreis Recklinghausen Jürgen Zeller. „Wer steuerfinanzierte Sozialleistungen erhält, muss daran mitwirken, dass er irgendwann auch wieder aus eigener Kraft den Lebensunterhalt erarbeiten kann. Damit bleibt der wesentliche Bestandteil der „Hartz IV“-Reform der Agenda 2010 der früheren rot-grünen Bundesregierung bestehen.“

Das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft beruht neben dem Prinzip des Wettbewerbs auf den Grundsätzen der Subsidiarität und eben der Eigenverantwortung. „Eine freiheitliche Wirtschaftsordnung kann auf die Dauer nur dann bestehen, wenn und solange auch im sozialen Leben einer Nation ein Höchstmaß an Freiheit, an privater Initiative und Selbstvorsorge gewährleistet ist.“ So hat es Ludwig Erhard einstmals ausgedrückt, und so gilt es auch im neuen „Bürgergeld“-Gesetz.

„Aus Sicht der Senioren-Union hat es sich gelohnt, dass CDU und CSU beharrlich eine Korrektur des Gesetzentwurfs der Ampel-Koalition gefordert haben.“, so noch einmal der Vorsitzende Jürgen Zeller.
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